Örtliche Herstellungsüberwachung

  • Örtliche Vertretung der Interessen des Auftraggebers einschließlich der Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle.
  • Überwachen der Ausführung der technischen Anlage auf Übereinstimmung mit den behördlichen Bewilligungen, den Montageplänen der ausführenden Unternehmen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
  • Prüfung der Montagepläne der ausführenden Unternehmen auf grundsätzliche Übereinstimmung mit dem Projekt
  • Teilnahme an den Baubesprechungen bzw. bei Erfordernis Einberufung, Leitung und Protokollierung der TGA-Baubesprechungen
  • Mitwirken bei dem Erstellen und Überwachen eines Zeitplanes
  • Mitwirken bei dem Führen eines Baubuches
  • Mitwirken bei der Kostenverfolgung