- Leistungsfeststellung und Abnahme der vertragsgemäß erbrachten Leistungen nach
- deren Fertigstellung im Einvernehmen mit dem Auftraggeber, Abnahme von
- Teilleistungen, Erstellen eines Abnahmeprotokolls mit Darstellung der festgestellten Mängel, deren Behebungsart und Termine.
- Veranlassung samt Beaufsichtigung der Behebung der bei der Abnahme festgestellten Mängel.
- Prüfen der von den ausführenden Unternehmen zu erstellenden Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokollen, Bestandsplänen, … auf Vollzähligkeit
- Obsorge der Einregulierung aller haustechnischen Anlagenteile und der Einschulung des Bedienungspersonales und Erstellen eines Einschulungsprotokolls.
- Überwachung des Probebetriebes
- Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel