Fachtechnische Abnahmen der Leistungen und Feststellen der Mängel

  • Leistungsfeststellung und Abnahme der vertragsgemäß erbrachten Leistungen nach
  • deren Fertigstellung im Einvernehmen mit dem Auftraggeber, Abnahme von
  • Teilleistungen, Erstellen eines Abnahmeprotokolls mit Darstellung der festgestellten Mängel, deren Behebungsart und Termine.
  • Veranlassung samt Beaufsichtigung der Behebung der bei der Abnahme festgestellten Mängel.
  • Prüfen der von den ausführenden Unternehmen zu erstellenden Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokollen, Bestandsplänen, … auf Vollzähligkeit
  • Obsorge der Einregulierung aller haustechnischen Anlagenteile und der Einschulung des Bedienungspersonales und Erstellen eines Einschulungsprotokolls.
  • Überwachung des Probebetriebes
  • Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel