Fachtechnische Abnahmen der Leistungen und Feststellen der Mängel
Leistungsfeststellung und Abnahme der vertragsgemäß erbrachten Leistungen nach
deren Fertigstellung im Einvernehmen mit dem Auftraggeber, Abnahme von
Teilleistungen, Erstellen eines Abnahmeprotokolls mit Darstellung der festgestellten Mängel, deren Behebungsart und Termine.
Veranlassung samt Beaufsichtigung der Behebung der bei der Abnahme festgestellten Mängel.
Prüfen der von den ausführenden Unternehmen zu erstellenden Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokollen, Bestandsplänen, … auf Vollzähligkeit
Obsorge der Einregulierung aller haustechnischen Anlagenteile und der Einschulung des Bedienungspersonales und Erstellen eines Einschulungsprotokolls.
Überwachung des Probebetriebes
Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel