Örtliche Vertretung der Interessen des Auftraggebers einschließlich der Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle.
Überwachen der Ausführung der technischen Anlage auf Übereinstimmung mit den behördlichen Bewilligungen, den Montageplänen der ausführenden Unternehmen, den Leistungsbeschreibungen oder
Leistungsverzeichnissen sowie nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
Prüfung der Montagepläne der ausführenden Unternehmen auf grundsätzliche Übereinstimmung mit dem Projekt
Teilnahme an den Baubesprechungen bzw. bei Erfordernis Einberufung, Leitung und Protokollierung der TGA-Baubesprechungen
Mitwirken bei dem Erstellen und Überwachen eines Zeitplanes